BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 21.04.2005

Pressemitteilungen


BUND kämpft für Alternativlösung am Standort Hangelar -
Arbeitsplätze vor Ort können erhalten bleiben


Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V. hat im Verfahren zum Bau der ALT- Halle alles unternommen, um eine gütliche Lösung zu erreichen, den Dialog gesucht und einen geeigneten Alternativstandort am Flugplatz vorgeschlagen. Diesem Ansatz hat sich die untere Landschaftsbehörde des Rhein- Sieg- Kreises, zuletzt unterstützt durch die Flugplatzgesellschaft, entzogen. Da nach wie vor überzeugende und glaubhafte Gründe fehlen, weshalb die beantragte Halle nicht am BUND- Standort verwirklicht werden kann, hat sich der BUND nun nach reiflicher Überlegung zur Klage entschlossen. Er fordert die Behörde auf, ihre anfängliche Fehleinschätzung der geschützten Flächen, die überhaupt erst zu einer Fixierung der ALT auf das aktuell beantragte Baufeld führen konnte, endlich einzugestehen und die finanziellen Konsequenzen für eine Umplanung zu Gunsten des neuen Standortes zu übernehmen.
Nur eine schnelle Bereitstellung des Alternativgrundstückes im gegenseitigen Konsens kann der ALT helfen, ihren Zeitplan für den Hallenneubau noch zu verwirklichen. Für konstruktive Gespräche zur Konfliktbewältigung steht der BUND weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

[Anmerkung der Online-Redaktion: Kurz nach Einreichung der Klage standen die Behörden, Stadt, Flugplatzgesellschaft und Kreis für Gespräche mit dem BUND in der nächsten Woche zur Verfügung. Der BUND hat dieses Angebot begrüßt und zugesagt.]


Der BUND hätte es sehr begrüßt, wenn die Genehmigungsbehörden gerade in der Anfangsphase dieses Konfliktes souveräner und flexibler reagiert hätten, eben weil es auch darum geht, Arbeitsplätze am Standort Hangelar zu sichern. Statt dessen wurden immer neue Argumente konstruiert, die den Alternativstandort unmöglich machen sollten, sobald die vorangegangenen widerlegt worden waren. Uns bleibt auch unverständlich, weshalb keine der Verwaltungen je zu einem gemeinsamen Ortstermin aller betroffenen Behörden und des BUND eingeladen hat und bis heute die Bescheide schlicht falsche Behauptungen enthalten. Jetzt dem BUND womöglich eine Blockadehaltung vorzuwerfen und das Argument anzuführen, Arbeitsplätze seien betroffen, wäre völlig ungerechtfertigt. Schließlich darf man auch seitens des Naturschutzes eine einwandfreie und sachgerechte behördliche Entscheidung erwarten, bei der eine konstruktive Problemlösung und nicht das Verdecken eigener Fehler im Vordergrund steht.
Manche mögen überdies kritisch darauf verweisen, der Landschaftsbeirat des Kreises habe dem Projekt, wie von der Verwaltung empfohlen, am ALT- Standort zugestimmt. Dem Beirat hat aber der Alternativvorschlag des BUND in der Sitzung nicht vorgelegen.


Sowohl dem Kreis und der Stadt als auch der Flugplatzgesellschaft fehlt bisher offenkundig das volle Verständnis für den Wert der geschützten Halbtrockenrasen. Wie sonst wäre es zu verstehen, dass man dort darauf vertraut, der BUND könnte einer Landebahnverlängerung zustimmen, wenn im Vorfeld mit einer gedankenlosen Salamitaktik eindeutig vermeidbare Eingriffe in diese extrem seltene Vegetation erfolgen.
Mit dem Bau der Landebahnverlängerung wäre die Zerstörung weiterer großer Flächen der geschützten, extrem seltenen und auf Grund der langen Entwicklungszeiten von mehr als 30 Jahren unersetzlichen Halbtrockenrasen verbunden. Gerade deshalb ist es erforderlich, den Eingriff bei der jetzt geplanten ALT- Halle so gering wie möglich zu halten.

Paul Kröfges
(stellvertretender Landesvorsitzender BUND NRW e.V.)

Achim Baumgartner
(Vorstandsmitglied BUND Kreisgruppe Rhein- Sieg- Kreis)





Die Behörden des Rhein-Sieg-Kreis veröffentlichten hierzu heute folgende Presseerklärung: [Zitat]

Der Rhein-Sieg-Kreis informiert

Siegburg, 21. April 2005

BUND klagt gegen rund 80 Arbeitsplätze
Landrat bittet um Gespräche

Rhein-Sieg-Kreis/Sankt Augustin (tw) - "Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Rhein-Sieg gefährdet rund 80 hoch qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze in Sankt Augustin", so kommentieren Landrat Frithjof Kühn und Sankt Augustins Bürgermeister Klaus Schumacher die vom BUND heute angekündigte Klage gegen die Befreiung vom Landschaftsschutz zum Bau einer Hubschrauberwartungshalle in Sankt Augustin-Hangelar. Die Firma Air-Lloyd-Technik (ALT), eine Tochtergesellschaft des ADAC, wartet am Flugplatz Hangelar die Rettungshubschrauber des ADAC. Aufgrund gravierender Arbeitsschutzprobleme und Platzmangels ist ALT gezwungen, eine neue Hubschrauberwartungshalle zu bauen. Im Rahmen der ökologischen Kartierung des Geländes anlässlich der dort geplanten Weltjugendtagsveranstaltungen stellte sich heraus, dass auch diese Fläche ein Biotop ist, das einer Befreiung nach Paragraph 62 Landschaftsschutzgesetz bedarf.

Nach Beratungen im Landschaftsbeirat und unter der Auflage der Schaffung von Ersatz- und Ausgleichsflächen erteilte die Untere Landschaftsbehörde die Genehmigung, wogegen der BUND Rhein-Sieg Widerspruch einlegte, der von der Oberen Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Köln abgelehnt wurde. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von 0,65 Hektar (ha), die vom Neubau der Halle betroffen ist; das sind 1,5 Prozent der Gesamtbiotopfläche von 42,71 ha.

Landrat und Bürgermeister kritisieren ebenfalls das Taktieren des BUND, der mit der Klageerhebung bis kurz vor Ablauf der Frist gewartet hat: "Dies dient lediglich dem Ziel, das Unternehmen möglichst lange in der Ungewissheit zu lassen, die Mitarbeiter zu verunsichern und den Bau der Halle zu verhindern". Der Landrat hat den BUND über den Kreistagsabgeordneten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Wolfgang Köhler, aus Sankt Augustin zu Gesprächen am "Runden Tisch" gemeinsam mit der Stadt, der Flugplatzgesellschaft, der Firma und dem Kreis eingeladen.
[Zitat Ende]

Die darin enthaltenen "Unschärfen" möchten wir präzisieren:

  • Es geht nicht um die Befreiung vom Landschaftsschutz, sondern vom Schutz besonders geschützter Biotope nach §62 LG NW.


  • Widerspruch hatte nicht der BUND Kreisverband, sondern der BUND Landesverband NRW eingelegt.


  • Es gibt in NRW kein Landschaftsschutzgesetz, sondern nur ein Landschaftsgesetz.


  • Das Vorhandensein der Rasengesellschaften am Flugplatz ist seit 1992 bekannt, da große Teile des Flugplatzes deswegen zusätzlich als sogenannter Geschützter Landschaftsbestandteil gesichert wurden.


Die subjektiven Wertungen und Einschätzungen bleiben hier unkommentiert.

Für den BUND Kreisvorstand,
Achim Baumgartner, Roman Stumm


Weitere Veröffentlichungen des BUND zu diesem Thema:

04.05.2005 ADAC-Halle: Einigung zur Hubschrauberwartungshalle erzielt

29.04.2005 ADAC-Halle: BUND weist Angriffe aus der Politik zurück

18.04.2005 ADAC-Halle: Flugplatzgesellschaft blockiert Kompromiss!

17.12.2004 BUND unterstützt ADAC- Halle in Hangelar am Alternativstandort

06.12.2004 Widerspruch zum Standort einer Wartungshalle für Helikopter in der Hangelarer Heide

20.09.2004 2. Stellungnahme: Errichtung einer Wartungshalle für Helikopter Flugplatz Bonn/ Hangelar

20.07.2004 Schutzgemeinschaft Hangelarer Heide: ADAC- Halle nicht genehmigungsfähig

15.07.2004 1. Stellungnahme: Bau einer Helikopterhalle Flugplatz Bonn/ Hangelar (im §62er Biotop)

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