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PM_140416_Sportplatzplanung_in_Swisttal_fragwürdig

Pressemitteilungen > 2014

Sportplatzplanung in Swisttal muss überarbeitet werden

Rhein-Sieg-Kreis, 16.4.2014
: Der Plan, den Sportplatz in Buschhoven aufzugeben und mit den Baugebieten M0-06 bzw. BU-023 zu
bebauen, ist aus Sicht der Naturschutzverbände bestenfalls verfrüht, aber bei genauer Anwendung des Naturschutzrechtes dauerhaft nicht zielführend.

Konflikte ergeben sich auf zwei Ebenen:
Zum einen ist die Wohnbebauung auf den Sportplatzgeländen in Morenhoven und Buschdorf keine hergebrachte Nutzung mit Bestandsschutz. Die neu entstehenden Störungen für das FFH-Gebiet müssen daher naturschutzrechtlich vollumfänglich berücksichtigt werden. Durch die Wohnnutzung rücken typische Beeinträchtigungen wie Hauskatzen, Biomüll u.ä. nicht nur noch näher an das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) DE-5207-301, "Waldville", heran, sie dringen auch weiter als bisher in das Gebiet ein. Der Sportplatz stellt hier aktuell eine gewisse Barriere dar. Dass diese wirksam ist, zeigen die vielen Vogelhorste in Waldrandlage im FFH-Gebiet.

Zum anderen steht das Ersatzgelände für den Sportplatz zwischen Buschhoven und Morenhoven am Ende wohl nicht zur Verfügung. Der geplante neue Sportplatz liegt im Korridor für den landesweiten Biotopverbund mit herausragender, landesweiter Bedeutung. Dieser Korridor hat außerdem wichtige Funktionen für die Wildkatze. Er übernimmt Ersatzfunktionen für den Verbundkorridor im Bereich der Quarzkiesabgrabung Witterschlick. Nur durch den Kiesabbau in Witterschlick konnte eine Ausweitung des Abbaues in
Buschhoven verhindert werden. Es ist daher wichtig, die Genehmigung des Abbaues in Witterschlick nicht zu gefährden und die planerischen Vorgaben aus dem Regionalplan auch umzusetzen. Der Regionalplan sieht just an der Stelle des neuen Sportplatzes einen Ersatzkorridor für die Wildkatze vor.

Der Standort für den neuen Sportplatz ist auch rechtlich noch keineswegs in trockenen Tüchern. Denn durch die Neuaufstellung des gesamten Flächennutzungsplanes (FNP) wird die vorgezogene 29. Änderung des FNP in Frage gestellt. Die Neuaufstellung muss erneut eine rechtskonforme Gesamtbeachtung aller Belange leisten und sich den Vorgaben des behördenverbindlichen Regionalplanes fügen.
Außerdem ist eine FNP-Änderung, deren Ausgestaltung später am Artenschutz scheitert, nicht vollzugsfähig und damit nicht rechtskräftig. NABU und BUND fordern daher, die bestehenden Sportplätze zu erhalten und die Neuplanung für den Sportplatz im Wildkatzenkorridor sofort aufzugeben. Die Neuaufstellung des FNP bietet die Chance, die eingeleitete Fehlplanung aufzugeben. Auf jeden Fall ist es leichtfertig, erst bestehende Sportplätze zu bauen, wenn ein Ausweichplatz noch gar nicht zur Verfügung steht.

v.i.S.d.P.
Naturschutzbund Deutschland (NABU)
Kreisgruppe Bonn e.V.
Peter Meyer
Naturschutzzentrum Am Kottenforst
Waldstraße 31
53913 Swisttal-Dünstekoven
Tel. 02254 – 84 65 37

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Kreisgruppe Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 – 145 2000

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