BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilung vom 20.12.2006

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P R E S S E M I T T E I L U N G, 19.12.2006

BUND legt anwaltliche Stellungnahme vor:
Rechtsanwalt bestätigt formale Bedenken am Golfplatz in Wahlscheid


Lohmar, 19.12.2006: Die Stadt Lohmar plant die Erweiterung des Golfplatzes in Wahlscheid / Schloss Auel. Im laufenden Flächennutzungsplanverfahren hatte der BUND eine differenzierte Stellungnahme vorgelegt und neben inhaltlichen Bedenken auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens geltend gemacht. In den Ausschussunterlagen wies die Stadtverwaltung die vom BUND vorgetragenen Mängel mit oft fehlenden oder unsachlichen Argumenten zurück. So wurde z.B. im Ausschuss noch geleugnet, dass ein Teil der betroffenen Fläche, die an das FFH- Gebiet der Agger angrenzt, im Gebietsentwicklungsplan bzw. im Regionalplan (GEP) als "Bereich für den Schutz der Natur" (BSN) ausgewiesen sei oder der Hinweis auf bestimmte Arten, etwa den Weißstorch, damit abgetan und vermeintlich abgewogen, dass er im Jahr der Kartierung noch nicht vorgelegen habe.

Der BUND hat nun, passend zur heutigen Ratssitzung am 19.12.2006, der Stadtverwaltung und den Fraktionen die Stellungnahme eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht vorgelegt, um seine Rechtsbedenken zu bestärken. Tatsächlich bestätigt der Anwalt die Kritik des BUND. So sei es nicht zulässig, entgegen der Vorgaben des GEP im "Bereich für den Schutz der Natur" einen Golfplatz auszuweisen.
Ebenfalls höchst bedenklich sei es, so der Rechtsanwalt Dr. Frank Niederstadt, Spezialist für Naturschutzrecht, in der gegebenen Situation auf eine FFH- Verträglichkeitsprüfung zu verzichten und mögliche negative Auswirkungen auf das FFH- Gebiet nicht ausreichend zu untersuchen. Ferner sei eine Genehmigung des Vorhabens nach § 113 Landeswassergesetz (LWG), hier geht es um den Erhalt der Hochwasserschutzfunktionen der Agger, nicht zu erteilen, da erkennbar öffentliche Belange, etwa der Naturschutz, dem Golfplatz entgegenstünden.

"Für uns ist es jetzt wichtig, dass die Politik von der Verwaltung die Wahrheitspflicht und die sinnvolle Beachtung der geltenden Rechtsnormen einfordert", so Achim Baumgartner aus dem BUND- Kreisvorstand. Für das Golfplatzverfahren heißt dies, dass ein Golfplatz zur Zeit wegen des widersprechenden Gebietsentwicklungsplanes in der geplanten Form eindeutig unzulässig ist. Der Flächennutzungsplan muss sich nämlich zwingend aus den Vorgaben des GEP entwickeln, ein Golfplatz entspricht dieser Vorgabe nicht.

Der BUND hofft nun, dass die Bestätigung der Rechtsbedenken am heutigen Dienstagabend im Lohmarer Stadtrat zu einer verantwortungsvollen Beratung führt, aus der eine dem Rechtsstaat und dem Wohle der Kommune gemäße, würdige Entscheidung hervorgeht.

Im Verfahren hatten übrigens auch Bürger aus Wahlscheid Bedenken gegen den Golfplatz geltend gemacht, da dadurch für Kinder nutzbare Freiflächen im direkten Umfeld der Siedlung Wahlscheid endgültig verloren gingen. Auch hier ergeben sich schutzwürdige Belange, die die bisherige Planung unzureichend beachtet.



P R E S S E M I T T E I L U N G, 20.12.2006

Golfplatz Lomar: BUND legt Karten vor


Lohmar 20.12.2006: In der gestrigen Ratssitzung der Stadt Lohmar hat der Bürgermeister der Stadt Lohmar abermals mitgeteilt, die Golfplatzfläche tangiere keine Flächen des BSN (Bereich für den Schutz der Natur) im Gebietsentwicklungsplan. Dies ist allerdings weiterhin falsch oder der Stadt und dem BUND liegen unterschiedliche Gebietsentwicklungspläne vor, was sehr unwahrscheinlich ist, jedenfalls ist uns keine Gebietsentwicklungsplan (GEP)-Änderung in diesem Bereich seit der Neuaufstellung bekannt. Anbei erhalten Sie die uns verfügbaren Kartenausschnitte des Gebietsentwicklungsplanes sowie einen Ausschnitt des gestern im Rat beschlossenen neuen Flächennutzungsplanes.

Die enge grüne Schraffur überdeckt die BSN- Flächen. Die in der zweiten Karte dargestellten Flächen betreffen die überschwemmten Flächen, woraus sich eine Betroffenheit für Fische und Rundmäuler (FFH) ableiten lässt.

Der BUND fordert den Bürgermeister auf, den Beschluss des Rates wegen falscher Beschlussgrundlagen und damit fehlerhafter Abwägung zu beanstanden.

Eine entsprechende Aufforderung wird zeitgleich an die Stadt Lohmar ergehen.

Der Kartenausschnitt zeigt wie der Flächennutzungsplan (FNP) für den Golfplatz in das Landschaftsschutzgebiet, das im Gebietsentwicklungsplan als "Bereich zum Schutz der Natur" (BSN) ausgewiesen wurde, eingreift

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