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Pressemitteilung vom 08.07.2008

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Heckenschnitt zur Unzeit zerstört Vogelbrut
BUND zeigt den Fall bei der Landschaftsbehörde an


Sankt Augustin, 8.7.2008: Hecken in der freien Landschaft sollen während der Brutzeit der Vögel vom 1.3. bis zum 30.9. nicht radikal geschnitten werden, um absehbare Tierschutzkonflikte zu vermeiden. Diese sinnvolle Vorgabe wird über das Landschaftsgesetz NRW in § 64 zu einer klaren Verbotsregelung, die bereits seit Jahrzehnten in dem Landesnaturschutzgesetz enthalten ist.

Offenbar hat es sich aber immer noch nicht bei allen Verantwortlichen herumgesprochen, dass sie sich auch selbst an diese Verbotsregelung halten müssen. Denn im Juli wurde nun im Pleisbachtal eine dichte Brombeerhecke auf einer Länge von circa 200m um etwa 50% der Heckenbreite komplett beseitigt, wobei auch tatsächlich mindestens eine Vogelbrut völlig unnötig zerstört wurde. Da die Hecke zum Brutrevier des Neuntöters gehört, ergibt sich daraus auch ein Artenschutzkonflikt. Der Neuntöter ist wegen seiner Seltenheit eine besonders geschützte Vogelart. Der BUND hat den Fall mit Datum vom 7.7.08 bei der untere Landschaftsbehörde angezeigt.

Die Mahd der Wegsäume im Pleisbachtal zwischen der Burg Niederpleis und Birlinghoven wurde offenbar zur selben Zeit ausgeführt. Hier liegt zwar kein Rechtsverstoß vor, doch lässt die Maßnahme größte Ignoranz erkennen. Die üppig blühenden Blutweiderichstreifen, eines der wenigen Blütenangebote in dem Wiesental und eine echte Bereicherung für das Landschaftsbild, wurden - wie in den Jahren zuvor - ebenfalls komplett in einem Zug heruntergemäht. Die Mahd hätte, sofern überhaupt erforderlich, ohne weiteres später im Jahr oder zeitversetzt in einzelnen Abschnitten erfolgen können. "Hier war jemandem der Naturschutz und der Erholungswert total egal.", kritisiert der Sprecher des BUND, Achim Baumgartner die fehlende Rücksichtnahme.

V.i.S.d.P.:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner
Steinkreuzstraße 14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 200756


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