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Pressemitteilungen > 2017

Bau eines Rückhaltebeckens am Jabach – Kreis sieht keinen Anlass für eine Umweltverträglichkeitsprüfung

Lohmar, 23.5.2017: Im neuen Rückhaltebecken des Jabaches sollen beim Wassereinstau bis zu 66.000 Kubikmeter Wasser in einer bis zu 3 Hektar großen Wasserfläche zurückgehalten werden. Eine Gas-Hochdruckleitung wird für den Neubau verlegt; der Jabach beherbergt eine landesweit hochgradig bedrohte Krebsart; ein gesetzlich geschütztes Biotop ist betroffen; die geplante Baumaßnahme liegt im Überschwemmungsgebiet des Baches und greift in das Biotopverbundsystem des Landesamtes für Naturschutz ein; im Unterlauf wohnen zahlreiche Menschen, die gefährdet sind, wenn der Einstau misslingt und der Damm bricht; das geplante Becken steht im Widerspruch zum Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie.

Trotz dieser komplexen Gesamtgemengelage sind nach der Einschätzung der Siegburger Kreisverwaltung keine erheblichen Umweltauswirkungen beim Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Jabach zu erwarten. Als Folge dieser kaum begründbaren Einschätzung wählt die Kreisverwaltung in der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit die einfache "Plangenehmigung" anstelle des regulär vorgesehenen "Planfeststellungsverfahrens" für die Genehmigung dieses riesigen Rückhaltebeckens.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) fällt also einfach aus!

Das hatte der Bundesgesetzgeber eigentlich anders geplant! Er sieht in § 68 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) als Regelverfahren die anspruchsvolle Planfeststellung vor! Nur wenn nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, "kann" anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine einfache Plangenehmigung erteilt werden.

Die fachgerechte, selbstkritische Einschätzung, ob eine "UVP im Einzelfall" nach dem UVPG erforderlich ist, entscheidet also über das Genehmigungsverfahren und darüber, ob im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die allgemeine Öffentlichkeit beteiligt wird und ob ein gemeinsamer Erörterungstermin aller Verfahrensbeteiligten stattfindet.

Mögliche Umweltauswirkungen im Prüfprotokoll der Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit jedoch einfach zu übergehen und über diesen Umweg auf das vom WHG geforderte Planfeststellungsverfahren zu verzichten, ist inakzeptabel.

Wegen der fehlenden Anwendung der UVP wurde Deutschland bereits mehrfach vom EuGH verurteilt!
Im konkreten Fall des Jabaches macht der BUND daher gegenüber der Kreisverwaltung in Siegburg förmlich Bedenken gegenüber der erfolgten Vorprüfung der Umweltverträglichkeit geltend. Die Genehmigung der Kreisverwaltung muss zurückgenommen werden, fordert der BUND.

Inhaltlich fordert der BUND vielfältige, kleinräumige Hochwasserschutzmaßnahmen im Einzugsgebiet des Jabaches, die ohne die Zerstörung des Jabachtales auskommen. Das geplante, riesige Rückhaltebecken entspricht nicht mehr dem heutigen Stand des Gewässer- und Hochwasserschutzes.


V.i.S.d.P.:
BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
02241 – 145 2000

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