BUND Rhein-Sieg-Kreis


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Pressemitteilungen > 2015

BUND stellt Friedwald in Swisttal in Frage

Swisttal, 16.11.2015: Mit Datum vom 15.11.2015 hat der BUND NRW Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Befreiung der Kreisverwaltungvom 12.10.2015 zur vollständigen Nutzung des Naturschutzgebietes "Wald an der Burg Heimerzheim" als Bestattungswald erhoben.

Trotz umfangreich vorgetragener Bedenken der Naturschutzverbände im Beteiligungsverfahren hat der Rhein-Sieg-Kreis nach mehr als anderthalb Jahren der Prüfung unerwartet eine weitreichende Befreiung von den Naturschutzgebietsvorgaben für das Naturschutzgebiet "Wald an der Burg Heimerzeim" zu Gunsten des beantragten Bestattungswaldes in Swisttal erteilt. Damit werden substantielle Schutzgebietsinhalte dauerhaft in Frage gestellt und abgebaut.

Der BUND NRW hat daher, mit finanzieller Unterstützung des Vogelschutz-Komitees, Klage gegen den Befreiungsbescheid beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. Der BUND wird dabei wegen der guten Erfahrungen in der Vergangenheit einmal mehr von der für Naturschutzrecht besonders anerkannten Kanzlei Dr. Frank Niederstadt in Hannover vertreten.

Das Instrument der Befreiung ist, nach Auffassung des BUND, hier von der Kreisverwaltung unzulässig eingesetzt worden. Dass wesentliche Schutzgüter des Naturschutzgebietes wie der Greifvogelschutz und der Schutz der Fledermäuse bei einem Vollzug der Befreiung vollständig in Frage gestellt werden, ist nicht rechtskonform. Im Rahmen der Befreiung sind nur Eingriffe zulassungsfähig, die den Schutz des Gebietes insgesamt nicht gefährden. Bei einer vollständigen Nutzung des Naturschutzgebietes als Bestattungswald jedoch ist der Erhalt der bestehenden Greifvogelbrutplätze und der Fledermausbiotopbäume nicht mehr möglich. Ebenso ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer vollständigen Nutzung des Naturschutzgebietes als Bestattungswald nicht begründbar. Ein derart hoher Bestattungsbedarf für Swisttal ist nicht abbildbar.

"Während das Land NRW in seiner Biodiversitätsstrategie mehr Naturschutzvollzug in den Naturschutzgebieten einfordert, passiert im Kreisgebiet einmal mehr das genaue Gegenteil!", kritisiert Achim Baumgartner von der BUND-Kreisgruppe. Die Naturschutzgesetze setzten einen ohnehin großzügigen Handlungsrahmen für naturschutzfremde Belange, im Kreisgebiet werde der jedoch allzuoft auch noch zu Lasten der Natur überdehnt, das sei sehr bedauerlich, so Baumgartner.

Der BUND hat im Übrigen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Bestattungswälder. Im konkreten Fall jedoch passen das Friedwaldkonzept, die hohe Auslastungsintensität mit damit verbundenem Wegebau sowie der entstehende Verkehrssicherungsaufwand einerseits und der Naturschutz auf der Fläche andererseits nicht zusammen.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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