BUND Rhein-Sieg-Kreis


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


PM_150409_Artenschutzbeitrag_im_Fall_Heynmoeller_nicht_belastbar

Pressemitteilungen > 2015

Artenschutzbeitrag im Fall Heynmöller nicht belastbar –
Verwaltungen schweigen

Rhein-Sieg-Kreis, 9.4.2015
: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist den Artenschutzbeitrag vom 13.9.2012 für den geplanten Reitbetrieb Heynmöller in Bornheim als unbrauchbar zurück. Die untere Landschaftsbehörde hatte das Vorhaben "sehr sorgfältig geprüft" (Pressemitteilung vom 27.1.2015 der Kreisverwaltung) und sich dabei auch auf den Artenschutzbeitrag gestützt.

Im März 2015 erlangte der BUND endlich Kenntnis des Beitrages und sah ihn nach fachlichen Kriterien kritisch durch. "Das Gutachten ist als fachlich angemessene Artenschutzprüfung ungeeignet!", fasst BUND-Sprecher Achim Baumgartner das Ergebnis der Prüfung zusammen. Er begründet diese deutliche Einschätzung: "Trotz versierter Art- Hinweise durch den BUND im Zuge der Artenschutzprüfung fanden keinerlei Kartierungen statt. Die durch die Nutzung negativ betroffenen Weideflächen werden weder genannt noch erfasst und der Experte, der als Zeuge gegen die vom BUND gegebenen Art- Hinweise angeführt wurde, ist sich einer versierten fachlichen Beteiligung am Gutachten gar nicht bewusst, er weiß auch nicht, wo der Hof Heynmöller konkret gebaut werden soll."

Weiterhin werden in dem Gutachten Artenschutzmaßnahmen vorgeschlagen, aber hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Ausgestaltung nicht näher bestimmt. Wo die für diese Maßnahmen vorgeschlagene Ackerfläche liegt, wird nicht ausgeführt. Ackerflächen sind jedoch per se nach den Kriterien des Landesumweltministeriums für manche der betroffenen Arten als Basis für ein Ersatzbiotop ungeeignet.

Die Einschätzung der unteren Landschaftsbehörde, der geplante Pferdebetrieb mit etwa 40 zusätzlichen Großpferden sei mit dem Schutz des Vorgebirges vereinbar, ist jedenfalls ohne eine hinreichende Kenntnis der Landschaft und der betroffenen Arten nicht seriös möglich.

Der BUND und der Landschafts-Schutzverein Vorgebirge e.V. haben mit Schreiben vom 23.3.2015 die untere Landschaftsbehörde, die höhere Landschaftsbehörde und die Stadt Bornheim über die Mängel des Artenschutzbeitrages in Kenntnis gesetzt und eine Neubewertung gefordert – eine Rückmeldung dazu steht bisher aus.

V.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

Startseite | Aktuelles | Themen + Projekte | Informatives | Über uns | Aktionsfotos | Ihre Unterstützung | Storchenmeldebuch | Spenden | Impressum / Datenschutz | Sitemap

Suche

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü