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Sachverhalt für BUND-Rechtsschutzantrag zu komplex – Rechtsschutz wird nicht gewährt

Rhein-Sieg-Kreis, 18.12.2013
: Das Verwaltungsgericht Köln ist dem Rechtsschutzantrag des BUND NRW zum Schutz der Felspartien am oberen Eselsweg im Siebengebirge in seinem Beschluss vom 17.12.2013 (Az.: 14 L 1659/13) nicht gefolgt. Vor allem die komplexe fachliche Situation hat dabei das Gericht bewogen, im Rechtsschutzverfahren keine abschließende Klärung der naturschutzfachlichen Positionen vorzunehmen: "Eine Beurteilung der Frage, ob ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines geschützten Gebietes führen kann, erfor­ dert mithin einschlägige wissenschaftliche Fachkenntnisse und entzieht sich damit einer eigenen Beurteilung durch das Gericht.". Für ein klärendes externes Fachgutachten sah das Gericht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren keinen zeitlichen Spielraum. Der Verlust möglicher Fördergelder, deren Bewilligung nicht an rechtliche Naturschutzstandards gekoppelt ist, und eine mögliche Bauunterbrechung um ein Jahr wurden zu Lasten des BUND gewertet.

"Natürlich bedauern wir die Entscheidung des Gerichtes", so Achim Baumgartner, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg, "denn zunächst verliert hier die Natur selbst in einem ihr zugedachtem europäischen Schutzgebiet gegenüber Nutzungsinteressen. Der Großteil der Zerstörungen ist jetzt bereits passiert." Ein bloßer Verzicht auf die Maßnahme hätte viel Geld gespart. Gleichzeitig hätte es dem rechtlich festgelegten Entwicklungsgebot für das Gebiet entsprochen und das FFH-Gebiet erheblich zu Gunsten von Wildkatze, Wespenbussard und anderen Arten vorangebracht.

Ob eine Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird oder ein Hauptsacheverfahren eröffnet wird, um die Fehler der mangelhaften FFH-Prüfung doch noch aufzuarbeiten, ist erst einmal offen. Diese Entscheidung ist dem Landesvorstand des BUND NRW vorbehalten.

Richtig schwierig wird durch die Entscheidung nun jede weitere Handlung am Siegfriedfelsen zum Schutz der Weinberge. Statt auf den oberen Eselsweg zu verzichten und dafür Handlungsspielräume für Sicherungsmaßnahmen am Siegfriedfelsen zu eröffnen, ist jetzt am Siegfriedfelsen naturschutzrechtlich fast nichts mehr möglich. Die Bagatellgrenzen für den in den beiden parallel laufenden Verfahren betroffenen Lebensraumtyp des Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaldes sind nämlich spätestens jetzt mit der Umsetzung der Baumaßnahmen am oberen Eselsweg vollständig ausgereizt. Insofern hat hier die Politik ihre Steuerungsaufgaben nicht erfüllt und Prioritäten eindeutig zu Lasten des Weinbaubetriebs falsch gesetzt. Der BUND hatte die gemeinsame Betrachtung der geplanten Eingriffe gefordert, das wurde abgelehnt. Nun werden die Probleme im Siebengebirge immer größer.


v.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

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