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Pressemitteilungen > 2013

BUND NRW erklärt S 13-Klage für erledigt
Gericht stellt Verfahren
ein

Düsseldorf, Rhein-Sieg-Kreis, 18.10.2013: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband NRW, hatte am 25.03.2011 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den S-13-Abschnitt 3, Bonn-Vilich, erhoben. Inzwischen hat die DB Netz AG in einem erneuten Verfahren die Artenschutzaspekte neu aufgearbeitet und dem Bau vorlaufende Artenschutzmaßnahmen in Bonn-Beuel umgesetzt. Der BUND konnte daher seine Klage mit Datum vom 24.09.2013 gegenüber dem zuständigen Oberverwaltungsgericht in Münster für erledigt erklären. Entsprechend hat das Gericht das Verfahren am 8.10.2013 eingestellt.

"Unsere nachdrückliche Forderung, rechtlich und fachlich einwandfreie Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten Kreuzkröte, Wechselkröte und Zauneidechse zu entwickeln, wurde im Sinne des Artenschutzrechtes erfüllt. Die Klage war damit auch ohne einen Richterspruch schlussendlich in der Sache erfolgreich", freut sich Achim Baumgartner vom BUND vor Ort, der die Klage wesentlich betreut hat. Die bisher durchgeführten Artenschutzmaßnahmen auf dem ehemaligen Friedhofserweiterungsgelände in Bonn- Beuel waren bereits so erfolgreich, dass sich jetzt neben der Kreuzkröte auch die Wechselkröte wieder nachweislich in Beuel vermehrt! "Wir haben in letzter Sekunde das lokale Aussterben der Kreuzkröte und der Wechselkröte verhindern können. Das Engagement hat sich gelohnt".

Ausdrücklich dankt Achim Baumgartner vom lokalen BUND den Mitarbeitern der DB Netz AG, die sich, nachdem die Klage eingelegt worden war, ernsthaft und engagiert um eine naturschutzfachlich sinnvolle und tragfähige Lösung bemüht haben.

Dr. Frank Niederstadt, der mit seiner Kanzlei in Hannover die anwaltliche Betreuung des Falles übernommen hatte, stellte die juristischen Besonderheiten des Falles heraus. Die Zerschneidung der lokalen Populationen von Kreuzkröte und Zauneidechse habe im Mittelpunkt der Argumentation gelegen. Dieser Aspekt werde häufig in Verfahren unzureichend berücksichtigt, obwohl er oft eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der lokalen Populationen darstelle. In konkreten Fall sei absehbar gewesen, dass durch den geplanten Straßentrog zwischen Gartenstraße und Gerhardstraße, aber auch durch das zusätzliche Gleis und die Lärmschutzwände die Tiere endgültig an einer Querung der Gleisstrecke gehindert worden wären. Durch Querungshilfen, Tierdurchlässe und eine Stärkung der beiden Teilpopulationen rechts und links der Bahngleise habe man hier einen Kompromiss gefunden, der sich hoffentlich bewähre.

Die Bahn sei aufgefordert, den Erfolg der Maßnahme in einem Monitoring nachzuweisen. Denn ein Baubeginn sei erst möglich, wenn der gute Erhaltungszustand der drei Arten Kreuzkröte, Wechselkröte und Zauneidechse hergestellt worden ist.



v.i.S.d.P.:
BUND Rhein-Sieg-Kreis
Achim Baumgartner (Sprecher)
Steinkreuzstraße 10/14
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 - 145 2000

Kreuzkröte

Wechselkröte

Zauneidechse

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